KEINE Gebühren für Bewerber:
Weder das Unternehmen noch seine Mitarbeiter verlangen von Arbeitssuchenden für die Vermittlung von Arbeitsplätzen eine Gebühr oder Aufwandsentschädigung. Das Unternehmen hat eindeutige Regeln gegen die Entrichtung von Gebühren für Arbeitssuchende und informiert die Arbeiter bei der Einstellung auf eindeutige Weise über diese Regelung.